§1 Gültigkeit
§1 Abs. 1: Alle unten aufgeführten illegalen Gegenstände und Substanzen sind im Staat San Andreas als verboten erklärt.
§1 Abs. 2: In San Andreas kann kein rechtskräftiges Eigentum an verbotenen Gegenständen und Substanzen erworben werden.
§2 Illegale Substanzen
§2 Abs. 1: Der Umgang mit illegalen Substanzen wird im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt und ist gemäß BtMG strafbar.
§2 Abs. 2: Die folgenden Substanzen sind illegal:
§3 Illegale Gegenstände
§3 Abs. 1: Der Umgang mit illegalen Gegenständen wird im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und ist gemäß StGB strafbar.
§3 Abs. 2: Der folgende Gegenstand ist illegal:
§4 Illegale Waffen
§4 Abs. 1: Der Umgang mit illegalen Waffen wird im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und ist gemäß StGB strafbar.
§4 Abs. 2: Die folgenden Waffen sind illegal:
§5 Erlaubnispflichtige Substanzen
§5 Abs. 1: Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Substanzen wird im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt.
§5 Abs. 2: Die folgende Substanz ist erlaubnispflichtig:
§6 Erlaubnispflichtige Gegenstände
§6 Abs. 1: Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Gegenständen bzw. legalen Waffen wird im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
§6 Abs. 2: Die folgenden Gegenstände sind erlaubnispflichtig: